1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen von der Firma Krähe
EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software Solution ausschließlich
zu diesen Vertragsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes
erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit
sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Krähe EDV-Dienstleistungen
KG / Krähe Software Solution schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns
zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung
festgelegt.
3. Gewährleistungsbestimmungen
Die Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software
Solution tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber
ihren Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche
stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht
abtretbar. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist
von der Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software
Solution für den Kunden durchzuführen sind, werden gemäß
der jeweils gültigen Reparaturpauschalen berechnet. Durch
Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Kraft.
Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung
oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb
einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.
4. Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere
für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände
selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von
Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder
Unterlassen der Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe
Software Solution verursacht wurde.
5. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche
Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten
erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist
bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen
per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht
eingehalten ist. Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre
und gleich wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung
bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum
gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
6. Preise
Die Preise sind freibleibend.
7. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der
Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software Solution
5 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer
verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere
Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht
ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor,
bis sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch
aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen
sind.
b) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur
dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt
alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder
nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich
im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der
Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware
vom Käufer nach Verarbeitung /Verbindung zusammen mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung
an.
d) Zur Einziehung dieser Forderung ist
der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer
kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung von
Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer
vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum
des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen,
an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet,
steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache
zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer
gehörenden Gegenstände verarbeitet, so steht dem Verkäufer
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
z.Zt. der Verarbeitung zu.
f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit
die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt,
ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur
Freigabe verpflichtet. g) Sie erhalten mit dem Erwerb von
Software-Produkten Eigentum an dem Datenträger mit dem darin
verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen,
Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich
geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt.
Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und
persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf
einem einzelnen Computer (d. h. mit nur einer einigen Zentraleinheit
[ CPU ]) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist
nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
h ) Shareware (alle im Internet erhältlichen
Softwarelösungen wie Fahrtenbuch, Kassenbuch..) können beliebig
lange getestet werden. Die Demo-Versionen besitzen den vollen
Funktionsumfang. Einzige Einschränkung sind die Ausdrucke
auf einem Drucker. Angezeigte Bildschirmausdrucke entsprechen
den späteren Ausdrucken auf einem Drucker. Nach dem Kauf
und der Übermittlung der Lizenznummer ist eine Rückgabe
aus technischen Gründen ausgeschlossen.
9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software
Solution macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden
aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem Lizenzgeber
aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie
entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine
Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer
bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe bedroht ist.
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir
darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG)
verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner
ist Piesendorf / Jüterbog. Gerichtsstand ist Zell am See
/ Potsdam. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen
verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Zell
am See als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich
das Recht der Republik Österreich / Bundesrepublik Deutschland
vereinbart.
12. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe
dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen
ihre Gültigkeit.
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