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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen
und Leistungen erfolgen von der Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software Solution
ausschließlich zu diesen
Vertragsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der
Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie von der Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software Solution
schriftlich bestätigt werden.
2.
Auftragserteilung
Unsere
Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen
wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt.
3.
Gewährleistungsbestimmungen
Die
Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software Solution
tritt ihre Gewährleistungsansprüche,
die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren
Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Reparaturen, die außerhalb
der Gewährleistungsfrist von der Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software Solution
für den Kunden durchzuführen
sind, werden gemäß der jeweils gültigen Reparaturpauschalen
berechnet. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen
in Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer
Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer
Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.
4.
Haftung
Ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei
Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus
positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist für
die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine
Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit
der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln oder Unterlassen der Fa. Krähe verursacht wurde.
5.
Lieferzeit
Die
Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche
Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger
Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung
einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von
mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die
Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen - gleich
welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien von der
Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie
berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.
Preise
Die
Preise sind freibleibend.
7.
Zahlung
Soweit
nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Krähe EDV-Dienstleistungen KG / Krähe Software Solution
8 Tage nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, nach Ablauf dieser
Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe
von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht
ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.
8.
Eigentumsvorbehalt
a) Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen
sind.
b) Der
Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er
dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte
erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in
Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum
des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in
voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer
nach Verarbeitung /Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt
die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang
vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d) Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich
der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der
Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die
Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer
stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware
mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder
mit Gegenständen, an denen kein verlängerter
Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer
das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden
Gegenstände verarbeitet, so steht dem Verkäufer das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z.Zt.
der Verarbeitung zu.
f) Wenn
der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden
Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf
Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
g) Sie
erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger
mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige
Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges
Begleitmaterial sind urheberrechtlich
geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt.
Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche
Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen
Computer (d. h. mit nur einer einigen Zentraleinheit [ CPU ]) zu
benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum
Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
h) Shareware
(alle im Internet erhältlichen Softwarelösungen wie
Fahrtenbuch, Kassenbuch..) können beliebig lange getestet
werden. Die Demo-Versionen besitzen den vollen Funktionsumfang.
Einzige Einschränkung sind die Ausdrucke auf einem Drucker.
Angezeigte Bildschirmausdrucke entsprechen den späteren
Ausdrucken auf einem Drucker. Nach dem Kauf und der Übermittlung
der Lizenznummer ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
9.
Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Fa. Krähe
Computer macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden
aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem
Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir
darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung
der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung
mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
10.
Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir
darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG)
verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide
Vertragspartner ist Jüterbog. Gerichtsstand ist Potsdam.
Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen
verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Potsdam
als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
12.
Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe
dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen
Bedingungen ihre Gültigkeit.
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